Haben Sie eine Immobilie geerbt? Gerade wenn Schäden am kleinen Haus vom Großvater oder am alten Familienhaus sichtbar werden, fragen sich viele #Erben, ob sie die Schäden sowie Kosten für deren Beseitigung beim Finanzamt geltend machen und so eine #Minderung der #Erbschaftssteuererreichen können. Der #Bundesfinanzhof hat nun ein #Urteil gefällt, das Erben nicht gefallen wird. Der Leitsatz der BFH-Entscheidung (II R 33/15) lautet: “Aufwendungen zur Beseitigung von Schäden an geerbten Gegenständen wie Grundstücken oder Gebäuden, deren Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, die aber erst nach dessen Tod in Erscheinung treten, sind nicht als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar.” Ob Alleinerbe oder Erbengemeinschaft: Wir unterstützen Sie mit unseren kooperierenden #Steueranwälten, #Steuerberatern und #Immobilienanwälten in jeder Immobilienfrage kompetent und seriös. #OrangeBlue Immobilien – Ihr Maklerteam für die #Ostsee #Fischland #Darß #Zingst

