Reformiertes Bauvertragsrecht 2018

Das neue Jahr bringt auch ein reformiertes #Bauvertragsrecht. Damit werden der #Bauvertrag, der #Verbraucherbauvertrag, der #Bauträgervertrag, der Architekten- und der #Ingenieurvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Baufirmen müssen ihren Kunden in den Verträgen nun ein 14-tägiges #Widerrufsrecht einräumen. Was wie gebaut wird, muss detailliert in der #Baubeschreibung fixiert werden – inklusive Angaben zu Art und Umfang der angebotenen Leistungen, Gebäudedaten, Plänen mit Raum- und Flächenangaben, Grundrissen sowie Angaben zur Beschreibung der Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke. Außerdem muss der #Bauträger verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Hauses treffen und dem Käufer die Unterlagen zum Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften übergeben. Dazu zählen etwa Genehmigungsplanungen oder Nachweise zur #Energieeinsparverordnung (EnEV). #OrangeBlue Immobilien – Ihr Maklerteam für die #Ostsee #Fischland #Darß #Zingst