In Ihrer Eigentumswohnungsanlage gibt es einen Parkplatz, der bisher gemeinschaftlich genutzt wurde, aber jetzt möchte ein Eigentümer dafür ein Sondernutzungsrecht? Wenn die Eigentümer einverstanden sind, muss dies bei der Versammlung nur beschlossen werden – denken viele! Leider geht das nicht so einfach. Fakt ist: #Gemeinschaftseigentum darf nicht per #Mehrheitsbeschluss an einen #Eigentümer zur alleinigen Nutzung bzw. Bewirtschaftung unter Ausschluss der übrigen #Eigentümer zugewiesen werden. Auf diese Weise würde ein #Sondernutzungsrecht begründet, wofür innerhalb der #Eigentümergemeinschaft aber keine Beschlusskompetenz besteht. Lesen Sie bei Haufe nach, wie es zu diesem Urteil des Landgerichts Aurich kam (LG Aurich, Urteil v. 8.12.2017, 4 S 159/17). #OrangeBlue Immobilien – Ihr Maklerteam für die #Ostsee #Fischland #Darß#Zingst

